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Nach Eklat im Bundestag: Hausverbot für zwei AfD-Gäste

Crowd control barriers are placed in front of the Reichstag building, home of the German federal parliament (Bundestag), in Berlin, Germany, Tuesday, Jan. 12, 2021. (AP Photo/Michael Sohn)
Nach der Störaktion im Bundestag von Gästen der AfD-Fraktion während einer Plenarsitzung Mitte November haben zwei Teilnehmer Hausverbot für das Parlament erhalten.Bild: ap / Michael Sohn
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Nach Eklat im Bundestag: Hausverbot für zwei AfD-Gäste

15.01.2021, 07:3415.01.2021, 07:33
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Nach der Störaktion im Bundestag von Gästen der AfD-Fraktion während einer Plenarsitzung Mitte November haben zwei Teilnehmer Hausverbot für das Parlament erhalten. "Gegen mehrere Personen sind außerdem Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz eingeleitet worden, die Bußgelder zur Folge haben", erklärte ein Sprecher des Bundestags auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP. Zuvor hatten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) darüber berichtet.

Bundestagspräsident sagte bereits im November, er wollte "alle rechtlichen Möglichkeiten" prüfen

Am 18. November waren während der Debatte und Abstimmung über das geänderte Infektionsschutzgesetz mehrere Abgeordnete auf den Gängen des Bundestags von Gegnern der Corona-Maßnahmen bedrängt und gefilmt worden. Es handelte sich um Besucher, die als Gäste von AfD-Abgeordneten Zugang zum Reichstagsgebäude erhalten hatten. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte damals an, "alle rechtlichen Möglichkeiten" gegen die Störer und ihre Einlader zu prüfen.

Laut dem RND-Bericht hatte sich an den Störaktionen auch die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Angelika Barbe beteiligt. Frühere Bundestagsmitglieder können einen Hausausweis für das Parlament bekommen.

"Auch gegen ehemalige Abgeordnete des Deutschen Bundestages können Verstöße gegen die Hausordnung des Bundestages als Ordnungswidrigkeit geahndet werden", erklärte der Bundestagssprecher allgemein. "Sie haben in Bezug auf ihr Verhalten in den Gebäuden des Bundestages im Rahmen von Besuchen keine besonderen Rechte. Diese Verfahren sind jedoch noch nicht abgeschlossen."

(mse/afp)

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