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AfD: Was den Nutella-, Coca-Cola- und Pepsi-Plakat-Fälschern droht

Fingierte Werbeplakate mit ganz verschiedenen Botschaften an die AfD gibt's in dieser Adventszeit öfters.
Fingierte Werbeplakate mit ganz verschiedenen Botschaften an die AfD gibt's in dieser Adventszeit öfters.watson-montage
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Coca-Cola, Pepsi, Nutella – warum den AfD-Plakat-Fälschern womöglich keine Strafe droht

12.12.2018, 12:3513.12.2018, 08:13
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In diesen Tagen ist zwischen Sympathisanten der AfD und ihren Kritikern ein bizarrer Streit entbrannt. Mit verfremdeten Marken-Plakaten machen die beiden Lager auf deutschen Straßen gegeneinander Stimmung. 

  • Alles begann mit einer Aktion der Aktivisten von "#AfDentskalender", die mit einem selbst erstellten Plakat den Eindruck erweckten, als würde Coca-Cola "Nein zur AfD!" rufen. 
  • Einige AfD-Anhänger waren verärgert, und holten mit einem gefälschten Pepsi-Plakat zum Gegenschlag aus. Die Reaktion des Getränkeherstellers folgte prompt – Pepsi kündigte rechtliche Konsequenzen an.
  • Damit war die doch ein wenig absurde Marken-Kabbelei jedoch noch nicht beendet: Ein paar Tage später tauchte dann noch ein (ebenfalls gefälschtes) Anti-AfD-Plakat mit dem Nutella-Logo auf, während AfD-Rechtsaußen Björn Höcke demnonstrativ für den ostdeutschen Coca-Cola- und Pepsi-Konkurrenten Vita-Cola Werbung machte. ("Hannoversche Allgemeine" und Volksverpetzer.de)

Da stellt sich doch die Frage: 

Was droht den Plakat-Fälschern auf beiden Seiten eigentlich?

Dr. Andreas Brommer, Markenrechtsexperte bei der Kanzlei "Kleiner Rechtsanwälte" aus Stuttgart, bezweifelt, dass die Unternehmen vor Gericht Erfolg haben werden. 

Der Experte sagt:

"Zwar reagieren die Unternehmen schnell über Social Media auf die entsprechenden Aktionen mit der Androhung von rechtlichen Schritten – deren Durchsetzung wird aber nicht ganz einfach sein."

Laut Brommer seien die Aktionen der Aktivisten nämlich gar keine Markenverletzung – ein Handeln "im geschäftlichen Verkehr" beim Fälschen der Plakate könne man den Aktivisten nämlich nicht vorwerfen. (§ 14 Abs. 2 Satz 1 MarkenG)

Der Knackpunkt also: Beide Seiten wollen mit ihren Aktionen kein Geld machen.

Brommer: "Es scheint ja so zu sein, dass die Leute hinter diesen Aktionen rein ideelle oder politische Absichten verfolgen." Anders wäre es, wenn jemand mit den Plakaten Geld verdienen wollte.

Für den Markenrechts-Experten ist diese politische Instrumentalisierung von Marken etwas Neues. Ein gewisses Risiko müssten einige der Plakatfälscher dennoch fürchten, so Brommer.

Ein Ansatzpunkt für die verärgerten Unternehmen könnte nämlich das Urheberrecht sein, das kein Handeln im geschäftlichen Verkehr voraussetzt. Doch auch dann droht ein komplizierter Rechtsstreit – denn die Aktivisten könnten sich im Gegenzug auf ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung berufen. Pepsi wollte auf watson-Anfrage lediglich mitteilen: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit zu konkreten rechtlichen Schritten keine Auskunft geben können."

Ein wenig Hoffnung gibt es für Pepsi dennoch – Brommer: "Setzen sich die Unternehmen dennoch durch, könnten die Aktivisten von einem Gericht zur Unterlassung verurteilt werden und sogar Schadensersatz leisten müssen."

Bis dahin ist es ein weiter Weg. Allerdings ist der Advent ja aber auch noch lang.

Auch diese Anti-AfD-Kampagne hat es in sich:

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