Seit 20 Jahren war der Anteil der Frauen im bayerischen Landtag nicht so niedrig: Das Parlament besteht nur zu einem Drittel aus weiblichen Abgeordneten. Dass die Politik für Frauen attraktiver gemacht werden soll, finden bis auf die AfD alle Fraktionen im Landtag. Doch in der Frage um das "Wie" wurde am Dienstag im Plenum gestritten. Nun ist klar: Eine Frauenquote wird nicht die Lösung sein.
Die Oppositionsparteien SPD und Grüne reichten jeweils zwei Gesetzesänderungsvorschläge ein: Die Sozialdemokraten forderten, dass auf Wahlkreislisten abwechselnd Männer und Frauen stehen sollten. Diese Gesetzesänderung hatte der Landtag in Brandenburg Ende Januar verabschiedet. Die Grünen wollten die Landesverfassung ändern und eine Frauenquote von 50 Prozent für Landtag und Regierung festzuschreiben.
Simone Strohmayr begründete den Antrag der SPD mit der Tatsache, dass im Parlament nur 26 Prozent der Abgeordneten Frauen sind. Außerdem ist der Frauenteil zum zweiten Mal in Folge zurückgegangen, obwohl es mittlerweile in nahezu allen Parteien Frauenförderung gebe.
Eva Lettenbauer (Grüne), deren Partei noch einen Schritt weiter gehen will als die SPD, prangerte an, dass auch hundert Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts immer noch zu wenig für die Gleichberechtigung bei Wahl und Verdienst in Bayern getan würde.
Dass die Parteien CSU, die Freien Wähler, FDP und AfD gegen die Frauenquote stimmen würden, galt schon im Vorhinein als sicher. Die CSU erklärte, dass es ohnehin schon die gleichen Chancen bei Wahlen für Männer und Frauen gebe. Den Wählerinnen und Wählern dürfe nicht vordiktiert werden, wen sie zu wählen haben. Man sehe zwar, dass es zu wenig Frauen in der Politik gebe, doch die Quote sein der falsche Weg. Die CSU will es anders versuchen, so Petra Guttenberger.
Bayerns Innenminister Joachim Hermann sprach sich dafür aus, die Gleichstellung von Mann und Frau fördern und jeder Diskriminierung entgegenwirken. Allerdings entstehe durch die beiden Gesetzentwürfe ein Zwang auf die Auswahl und die Platzierung von Kandidatinnen und Kandidaten Einfluss zu nehmen.
Für die Freien Wähler sollte die Argumentation gegen die Quote schwieriger werden, als für die CSU. Denn die Partei hatte in der letzten Legislaturperiode die Popularklage unterstützt, die von 43 Frauenverbänden vorgetragen worden war, um die Gleichheit im Parlament (Parité) einzufordern. Doch da man gemeinsam mit der CSU die Regierung bildet, sah die Lage in dieser Wahlperiode anders aus. Deshalb zweifelte die Abgeordnete Eva Gottsein an der rechtlichen Umsetzung einer Quote. Stattdessen müsse man die Frauen in die Pflicht nehmen.
Martin Hagen von der Oppositionspartei FDP zweifelte daran, dass der Vorschlag der SPD das Ziel Parité erreichen würde. Sowohl die Vorschläge der Grünen als auch der SPD hielt er für verfassungswidrig, wie auch das Gesetz in Brandenburg. Die Parteien müssten sich eigenständig um mehr Frauen bemühen. Grünen und SPD warf er vor, die Frauenquote aus Eigennützigkeit zu fordern.
Während bei den übrigen Parteien der Konsens herrschte, dass der Mangel an Frauen in der Politik ein Strukturproblem sei, erklärte die AfD, Quoten und Förderungen seinen untaugliche Versuche, da die meisten Frauen schlicht keine Lust auf Politik hätten. Das erklärte der Abgeordnete Uli Henkel.
Nach der Lesung der Gesetzes stimmten die Abgeordneten über die Vorschläge von Grünen und SPD ab. Die Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt. Die Idee von der Frauenquote in deutschen Parlamenten ist deshalb aber nicht tot: Die Grünen in Hamburg wollen nun in der Bürgerschaft die Parité durchsetzen.