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Hartz 4: Intime Infos von Hartz-IV-Empfängern – Jobcenter muss Fehler zugeben

Diese Dokumente aus dem Jobcenter Gütersloh landeten unter anderem in Papiermülltonnen auf der Straße.
Diese Dokumente aus dem Jobcenter Gütersloh landeten unter anderem in Papiermülltonnen auf der Straße.bild: anke knopp/mehr-digitale-kommunen.de/watson-montage
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Intime Infos von Hartz-IV-Empfängern: Jobcenter muss Fehler zugeben

23.07.2019, 17:39
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In Gütersloh hat das Jobcenter etliche Dokumente mit personenbezogenen Daten im Papiermüll entsorgt. Die entsprechenden Papiertonnen standen stundenlang frei zugänglich und unverschlossen an der Straße.

Darauf wies Dr. Anke Knopp, Digitalisierungsexpertin und ehemalige Bürgermeisterkandidatin der ostwestfälischen Stadt, auf ihrem Blog "Mehr digitale Kommunen" hin. Die Dokumente in den Mülltonnen seien nicht geschreddert gewesen; Daten, Zahlen, Namen, Adressen, Leistungen – nichts sei unkenntlich gemacht worden.

Dabei sind die Daten, die Hartz-IV-Empfänger und andere den Jobcentern offenlegen müssen, um Leistungen zu erhalten, besonders sensibel. Teilweise sind es sehr intime Details ihres Privatlebens.

Dokumente achtlos entsorgt: Fünf blaue Mülltonnen vor dem Jobcenter in der Gütersloher Kaiserstraße.
Dokumente achtlos entsorgt: Fünf blaue Mülltonnen vor dem Jobcenter in der Gütersloher Kaiserstraße.bild: anke knopp/mehr-digitale-kommunen.de

Mehrere Lokalzeitungen aus der Region berichteten daraufhin über den Fall, der sich bereits vergangene Woche Dienstag ereignete. Am darauffolgenden Mittwochmorgen wurden die Blauen Tonnen geleert. Der Kreis Gütersloh räumte die Datenpanne bereits ein.

Stellungnahme des Kreissprechers: "Wir bedauern das sehr"

Jan Focken, Pressesprecher des Kreises Gütersloh, erklärte in einer Stellungnahme, die watson vorliegt, dass Jobcenter an jedem Standort sogenannte Datenschutzcontainer hätten. Diese würden regelmäßig von einer Fachfirma abgeholt werden.

"Das Trennen des Papiermülls in unbedenklichen und solchen, der Daten von Personen enthält, funktioniert auch in aller Regel – in diesem Fall scheint es nicht so gewesen zu sein und das bedauern wir sehr", schreibt Focken in der Stellungnahme: "Das ist ärgerlich und darf nicht vorkommen, aber Fehler passieren leider. Die Leitung des Jobcenters wird diese falsche Papierentsorgung zum Anlass nehmen, noch mal die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren."

In Zukunft werde zumindest die Fehlerquelle durch den Umstieg auf eine digitale Aktenhaltung deutlich minimiert, erklärt Focken. Die Akten würden für die Umstellung zur Zeit in Berlin gescannt.

Die Darstellung in einigen Medien, in den Papiertonnen seien ganze Akten gelandet, stimme allerdings so nicht, wie Focken gegenüber watson erklärte:

"Fakt ist, dass in den Tonnen Unterlagen waren, die dort nicht hingehören."

Ganze Akten seien es nicht gewesen – was genau und wie viel, könne aber nicht mehr nachvollzogen werden, da das Papier entsorgt sei.

Knopp: "Ein Grund mehr analogen Behörden auf die Finger zu schauen"

Für Anke Knopp ist es ein "klarer Verstoß gegen den Datenschutz". Die Datenschutzgrundverordnung werde mit Füßen getreten. Die Digitalisierungsexpertin ist sich sicher, dass das einer digitalen Behörde so nicht passiert wäre.

"Ein Grund mehr für die papierlose Behörde. Ein Grund mehr, analogen Behörden auf die Finger zu schauen", schreibt Knopp auf ihrem Blog.

Der Leiter des Jobcenters Gütersloh, Fred Kupczyk, habe sich telefonisch bei Knopp gemeldet und sich entschuldigt. Kupczyk habe zudem, ebenso wie Kreissprecher Focken dies in der Stellungnahme tat, versichert, den Vorfall zum Anlass zu nehmen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters auf den sensiblen Umgang mit Daten zu eichen.

Das Sozialgesetzbuch legt ein generelles Sozialgeheimnis fest

Auch das Jobcenter unterliegt, wie alle anderen öffentlichen Stellen, dem Datenschutz. Der Umgang mit Daten von Personen erfordert eine besondere Sensibilität.

Seit dem 25. Mai 2018 sind auch den Jobcentern von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Datenschutzbestimmungen auferlegt. Das Sozialgesetzbuch (SGB), das ein generelles Sozialgeheimnis festlegt, gibt Aufschluss. (datenschutz.org)

"Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Absatz 2 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt verarbeitet werden (Sozialgeheimnis). Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfasst die Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, dass die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden. […]"
Paragraph 35, Absatz eins SGB römisch eins
Hartz IV
Aktuell beziehen in Deutschland knapp über vier Millionen Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt. Dabei übernimmt das Jobcenter Miete (bis zu einem regional abhängigen Quadratmeter-Preis) sowie Heizkosten und zahlt einen monatlichen Leistungssatz. Dieser Satz beträgt zum Beispiel für Alleinstehende und Alleinerziehende 424 Euro.
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