Im Mordprozess um den Tod zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter sind die beiden Angeklagten zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Paderborn verurteilte Angelika W. am Freitag zu 13 Jahren und ihren Ex-Mann Wilfried W. zu 11 Jahren. Der 48-Jährige soll in einer Psychiatrie untergebracht werden. Damit folgt das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern nicht.
Angelika W. hatte umfassend gestanden und ihren Ex-Mann Wilfried W. immer wieder schwer belastet. Wilfried W. hingegen beschuldigte seine Ex-Frau schwer. Mehrere Opfer hatten als Zeugen über das Geschehen in dem Haus berichtet.
In ihrem letzten Wort unmittelbar vor dem Urteil hatte Angelika W. erstmals deutliche Worte der Entschuldigung an die Opfer gerichtet. "Ich möchte mich in aller Form bei allen Frauen entschuldigen, denen ich Leid angetan habe", sagte sie. Ihr Ex-Mann Wilfried W. sagte: "Ich wusste nicht, was richtig oder falsch ist. Deswegen wäre eine Therapie gar nicht so schlecht."
Staatsanwaltschaft und Nebenklägern forderten für die beiden Angeklagten lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Wilfried W. soll zusätzlich in einer Psychiatrie untergebracht werden. Die Strafanträge der Verteidiger fallen deutlich niedriger aus. Für Wilfried W. hält die Verteidigung wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sieben Jahre und sechs Monate Haft für ausreichend. Wilfried W. sei nur vermindert schuldfähig.
Für Angelika W. forderten ihre Verteidiger aus Mangel an Beweisen einen Freispruch. Sollte das Gericht dem nicht folgen, schlagen sie eine Kronzeugenregelung und damit die Minderung der lebenslangen Freiheitsstrafe auf zwölf Jahre vor.
(pb/dpa)