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Deutschland
09.05.2018, 14:1409.05.2018, 14:20
Eine muslimische Lehrerin darf nicht mit Kopftuch an
einer Grundschule in der Hauptstadt unterrichten. Das Berliner
Arbeitsgericht wies am Mittwoch in erster Instanz eine Klage der Frau
ab.
Das Gericht erachtete das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz
nicht als verfassungswidrig. Das Gesetz verbietet das Tragen von
religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst.
Auch das Kopftuch für Kinder ist ein Streitthema
Die
Lehrerin hatte gegen das Land geklagt, weil sie mit Kopftuch an der
Grundschule unterrichten wollte. Vor ihrer Einstellung hatte sie
bejaht, dass sie das Neutralitätsgesetz kenne.
(jd/dpa)
In ihrem Gastbeitrag stellt Anna Moors eine klare Forderung an die demokratischen Parteien: Es darf nie wieder laufen, wie bei Tiktok.
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