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Corona-Lockerungen: Was in welchen Bundesländern jetzt erlaubt ist

27.06.2020, Hamburg: Passanten gehen bei sommerlichen Temperaturen in der Innenstadt über die Spitaler Strasse. Foto: Markus Scholz/dpa | Verwendung weltweit
Passanten gehen bei sommerlichen Temperaturen in der Hamburger Innenstadt über die Spitaler Straße.Bild: dpa / Markus Scholz
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Corona-Lockerungen: Was in welchen Bundesländern jetzt erlaubt ist

01.07.2020, 11:55
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Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über schrittweise Lockerungen weitgehend selbst entscheiden. Das führt zu unterschiedlichen Regeln in den einzelnen Ländern. Damit ihr nicht den Überblick verliert, haben wir für euch die Corona-Maßnahmen nach Bundesländern sortiert. Hier alle Regelungen in der Übersicht:

Wichtig: Die Abstands- und Hygienebestimmungen gelten nach wie vor deutschlandweit. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

Baden Württemberg

Von diesem Mittwoch an dürfen sich in der Öffentlichkeit 20 Menschen (statt bislang zehn) aus mehreren Haushalten öffentlich treffen. Bei privaten Veranstaltungen gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.

Alle Schüler sollen zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas können seit Montag wieder vollständig öffnen.

Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind von Mittwoch an wieder möglich - sogar mit bis zu 250 Menschen, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze und ein festes Programm gibt. Ab dem 1. August ist auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt. Ab dem 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben bis Ende Oktober verboten. Versammlungen sind erlaubt – mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes – etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels.

Bayern

Im öffentlichen Raum dürfen sich wieder Gruppen von bis zu zehn Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es gar keine zahlenmäßige Beschränkung mehr.

Auch für die letzten Schüler im Freistaat gibt es wieder Präsenzunterricht an den Schulen. Von Mittwoch an sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.

Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen dürfen stattfinden - mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien. Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, ebenso Wellnessbereiche.

Berlin

Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.

In den Kitas soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang stattfinden. Die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien (letzter Ferientag 7. August) zu einem Normalbetrieb zurückkehren.

Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von Messen, Tagungen und gewerbliche Freizeitangeboten im Innenbereich wird bis zum 1. Oktober schrittweise auf 1000 erhöht, derzeit sind 300 erlaubt. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen momentan bis zu 1000 und ab 1. September bis zu 5000 Menschen zusammenkommen. Diese Obergrenzen gelten auch für private/familiäre Veranstaltungen. Für Demonstrationen gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.

Brandenburg

Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.

Kitas haben wieder für alle Kinder geöffnet, die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien am 10. August zum regulären Betrieb zurückkehren. In Schulen und Kitas fällt der allgemeine Mindestabstand dann weg, nur nicht zwischen Lehrern. Dafür müssen Hygieneregeln wie das Händewaschen eingehalten werden.

Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen wieder mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben bis Ende August verboten. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen aber gewährleistet werden. Demonstrationen im Freien sind wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich, aber der Mindestabstand muss eingehalten und der Zutritt gesteuert werden.

Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.

Bremen

Es können sich Angehörige in unbestimmter Zahl aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Zudem dürfen sich maximal bis zu zehn Personen aus mehreren Hausständen – also maximal zehn – treffen.

Kitas und Grundschulen sind im Land Bremen im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Der Präsenzunterricht an anderen Schulen ist stark eingeschränkt und soll nach und nach ausgeweitet werden.

In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. In geschlossenen Räumen muss eine Teilnehmerliste geführt werden. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende "Zwei-Haushalts-Regel" aufgehoben. Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.

Hamburg

Im privaten Rahmen können von Mittwoch an bis zu 25 Personen zu Feiern zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten. Treffen in der Öffentlichkeit sind auf zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten begrenzt.

Alle Kinder dürfen in einem eingeschränkten Regelbetrieb wieder die Kitas besuchen. In Hamburg sind seit dem 25. Juni Schulferien. Schulsenator Ties Rabe (SPD) geht davon aus, dass die Schulen nach den Ferien wieder ohne Mindestabstand in den Regelbetrieb gehen können.

In Hamburg sind von Mittwoch an unter Auflagen wieder Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern im Freien und 650 Teilnehmern in geschlossenen Räumen zulässig.

Für größere Versammlungen gibt es von Mittwoch an keine Teilnehmerbegrenzung mehr. Es wird jeweils der Einzelfall mit Blick auf Hygiene- und Abstandsregeln geprüft. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.

Hessen

Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte.

Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über, am kommenden Montag sollen sie wieder vollständig öffnen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen. In den Grundschulen läuft wieder der normale Präsenzunterricht, Eltern können aber entscheiden, ob ihre Kinder zur Schule gehen. An diesem Freitag ist der letzte Schultag vor den Sommerferien - Mitte August ist dann wieder an allen Schulen normaler Präsenzunterricht mit Schulpflicht vorgesehen.

Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern müssen extra von den Behörden genehmigt werden. Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen. Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt.

Mecklenburg-Vorpommern

Menschen können sich in Kürze wieder in unbegrenzter Zahl mit anderen treffen. Die Obergrenze von zehn Personen läuft am 10. Juli aus. Allerdings bleibt das Abstandsgebot zu Personen bestehen, die nicht zur eigenen Familie oder zum eigenen Hausstand gehören.

Kitas stehen wieder allen Kindern offen. Nach dem Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben. Die Schulhorte sollen in den Sommerferien eine reguläre Ferienbetreuung von täglich sechs Stunden pro Kind anbieten.

Größere Veranstaltungen sollen wieder möglich sein: In Räumen dürfen es künftig 200 statt bisher 100 Personen sein. Bei Veranstaltungen im Freien steigt die Grenze von 300 auf 500 Personen. In Ausnahmen könnten auch bis zu 1000 Menschen zugelassen werden. Über diese Zahl hinaus soll es zunächst keine Genehmigungen geben. Demonstrationen und Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt.

Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze.

Niedersachsen

Gruppen von bis zu zehn Personen dürfen sich treffen - sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein.

Die Kitas sind in einem eingeschränkten Betrieb wieder für alle Kinder geöffnet. Alle Jahrgänge haben wieder Unterricht in den Schulen. Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen mit der Obergrenze von zehn Personen, sofern es sich nicht ausschließlich um Angehörige oder die Mitglieder zweier Haushalte handelt. Demos unter freiem Himmel können ohne Ausnahmegenehmigung stattfinden.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.

Nordrhein-Westfalen

Gruppen mit bis zu 10 Personen dürfen sich im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein. Im Kreis Gütersloh dürfen sich bis zum 7. Juli nur 2 Menschen im Freien treffen, wenn sie nicht aus einem Haushalt sind. Für den Nachbarkreis Warendorf gelten die gleichen Einschränkungen, die jedoch um 0 Uhr in der Nacht zum Mittwoch auslaufen. Grund für die Einschränkungen in den beiden Kreisen ist der Corona-Ausbruch bei Tönnies.

Alle Kita-Kinder werden wieder betreut - allerdings mit weniger Stunden pro Woche als normal. In den Kreisen Gütersloh und Warendorf sind Kitas aktuell geschlossen. In Nordrhein-Westfalen war am 26. Juni der letzte Schultag vor den Sommerferien.

Kongresse und Messen dürfen nur unter Auflagen und immer unter Vorlage eines Infektionsschutzkonzepts durchgeführt werden. An Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich dürfen nun wieder mehr als 100 Personen teilnehmen. Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit höchstens 50 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Voraussetzung sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste. Schüler dürfen Abschlusspartys auch mit mehr Teilnehmern feiern, wenn ausschließlich die Schüler einer Klasse oder eines Jahrgangs teilnehmen. Im Kreis Gütersloh sind Zusammenkünfte vorerst bis zum 7. Juli verboten, im Nachbarkreis Warendorf noch bis einschließlich Dienstag.

Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche. Im Kreis Gütersloh sind Demos vorerst bis zum 7. Juli verboten, im Nachbarkreis Warendorf noch bis einschließlich Dienstag.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.

Rheinland-Pfalz

Es dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.

Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler gehen zumindest zeitweise wieder zur Schule. An diesem Freitag ist der letzte Schultag vor den Sommerferien, anschließend ist wieder normaler Präsenzunterricht geplant. Die Kitas öffnen wieder für alle, wenn auch mit Einschränkungen. Bis zum 1. August sollen sie wieder den normalen Regelbetrieb aufnehmen.

Innen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 150 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 350 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden. Familienfeste oder Hochzeiten sind unter anderem dann möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird und höchstens 75 Gäste kommen. Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich.

Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen.

Saarland

Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen.

Im Laufe des Junis sind alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückgekehrt. An diesem Freitag ist der letzte Schultag vor den Sommerferien. Kitas haben wieder eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen.

Veranstaltungen im Freien mit bis zu 350 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 150 Personen sind unter Auflagen wieder erlaubt. Ab dem 13. Juli sind Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 500 Menschen zugelassen, in geschlossenen Räumen mit bis zu 250. Ab 24. August sind Höchstgrenzen von 1000 Teilnehmern unter freiem Himmel und 500 in geschlossenen Räumen vorgesehen. Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt, so müssen etwa die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.

Sachsen

Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt - sowohl drinnen als auch draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 100 Menschen bei Familienfeiern treffen.

Sachsens Kitas können seit Montag zum Regelbetrieb übergehen - allerdings mit erhöhten Hygieneauflagen. An Grundschulen bleibt der eingeschränkte Regelbetrieb für alle Kinder bis zu den Sommerferien bestehen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

Familienfeiern im Restaurant sind mit bis zu 50 Personen erlaubt. Seit Dienstag dürfen sich bei Familienfeiern außerhalb privater Räume bis zu 100 Menschen treffen. Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig - Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte. In Jazzclubs oder anderen kleineren Lokalitäten können wieder Konzerte stattfinden. Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt. Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.

Sachsen-Anhalt

Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden. Ab Donnerstag soll eine Kontaktempfehlung das Kontaktverbot ersetzen.

Kitas und Schulen kehren zu einem regulären Betrieb zurück. Grundschüler und Kitakinder kommen täglich in die Kitas und Grundschulen, an weiterführenden Schulen gibt es Wechselmodelle aus Präsenzunterricht und Distanzlernen. Schüler dürfen auch ohne den allgemein geltenden coronabedingten Mindestabstand unterrichtet werden.

Es sind private Feiern mit bis zu 20 Menschen erlaubt, ab Donnerstag sollen bis zu 50 Menschen gestattet sein. Zu professionell organisierten Feiern wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Einschulungen sowie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen dürfen derzeit bis zu 100 Menschen kommen. Ab Donnerstag sollen bei fachkundig organisierten Veranstaltungen im Freien bis zu 1000 Menschen erlaubt sein, in Innenräumen ist die Teilnehmerzahl zunächst auf 250 begrenzt, ab 1. September auf 500. Messen und Ausstellungen können dann auch erlaubt werden - wenn Hygienekonzepte vorliegen und es eine Zugangsbegrenzung gibt (eine Person auf zehn Quadratmetern).

Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht. Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.

Schleswig-Holstein

Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum zulässig.

Seit dieser Woche haben die Schüler Ferien. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. Die Kitas können in den Regelbetrieb zurückkehren.

Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 250 Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 100. Versammlungen mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich, Ausnahmen sind bei Genehmigung möglich.

Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen öffnen. Öffnungszeiten-Beschränkungen für Restaurants wurden aufgehoben.

Thüringen

Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.

In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb. Kindergärten und Grundschulen öffnen für alle Kinder täglich. An weiterführenden Schulen kann der Unterricht im Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen erfolgen.

Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen. Private Feiern in geschlossen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden.

Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich. Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

Was ist sonst noch wichtig?

Zum Umgang mit Reisenden aus Risikogebieten haben sich Bund und Länder am Freitag auf eine gemeinsame Linie verständigt. Danach dürfen Reisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen nur dann in einem Hotel aufgenommen werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass sie nicht infiziert sind. Der Test darf bei der Anreise nicht länger als zwei Tage zurückliegen.

Eine Ausnahme bildet Thüringen: Der Freistaat verhängte kein Einreise- und kein Beherbergungsverbot. Begründung: Es gebe keine entsprechenden Ausreiseverbote für die betroffenen Regionen, die Gesundheitsämter der betroffenen Orte könnten die Situation besser einschätzen und sollten allen anderen Bundesländern die notwendigen Vorgaben liefern.

(lau/mit Material von dpa)

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