Eigentlich muss der Staat Menschen in Ausnahmefällen ein tödlich wirkendes Medikament zur Verfügung stellen – das besagt ein letztinstanzliches Urteil des Bundesverwaltungsgserichts aus dem März 2017. Dadurch wurde entschieden, dass schwerkranke in einer unerträglichen Leidenssituation vom Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausnahmsweise eine Erlaubnis zum Erwerb dieser Medikamente erhalten können. Nun kam heraus: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) selbst hat frühzeitig eine Sperre verfügt.
Wie der "Tagesspiegel" nun berichtet hat aber – trotz des Urteils – bislang kein unheilbar kranker Mensch das Mittel erhalten.
Aus internen Unterlagen, die dem "Tagesspiegel" vorliegen geht dem Bericht nach hervor, dass Spahn frühzeitig selbst eine Sperre verfügt hat – ohne, dass es auf nähere Prüfungen der "individuellen Umstände" ankommen soll. In einem Brief habe der Staatssekretär des Gesundheitsministers bereits im vergangenen Sommer das BfArM aufgefordert, Patienten keine tödlichen Mittel zu verschaffen. Die Beamten im BfArM sahen in diesem Brief laut "Tagesspiegel" keine "Bitte", sondern vielmehr einen "Nichtanwendungserlass", sprich eine interne Anweisung rechtskräftige Urteile zu umgehen.
Am Mittwoch befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer Anhörung mit einem Antrag der FDP die das Leipziger Urteil durchsetzen wollen.
Nach Tagesspiegel-Informationen sind bislang sieben Fälle anhängig, in denen betroffene gegen eine Ablehnung klagen müssen. Auch das Bundesverwaltungsgericht wird am 6. Juni 2019 erneut über einen Sterbehilfe-Fall entscheiden.
(hd)