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Bundesanwaltschaft klagt mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke an

Der Tatverdächtige Stephan E.
Der Tatverdächtige Stephan E.Bild: dpa / Uli Deck
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Bundesanwaltschaft klagt mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke an

29.04.2020, 14:0029.04.2020, 15:32
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Generalbundesanwalt Peter Frank hat den mutmaßlichen Attentäter des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wegen Mordes angeklagt.

Außerdem werden Stephan E. Mordversuch an einem Asylbewerber sowie Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen, wie die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Der Mitbeschuldigte Markus H. wurde wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Beiden soll vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main der Prozess gemacht werden. Das OLG muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Was geschehen war

Laut Anklageschrift fuhr Stephan E. am Abend des 1. Juni 2019 zum Haus von Walter Lübcke in Wolfhagen-Istha, um ihn zu töten. Gegen 23.20 Uhr habe er sich im Schutze der Dunkelheit dem Wohnhaus genähert, wo der damalige Regierungspräsident auf der Terrasse gesessen habe. Aus kurzer Entfernung habe Stephan E. seinem Opfer in den Kopf geschossen.

Lübcke verstarb noch in der Nacht. Nach der Anklageschrift soll Stephan E. schon lange vor dem Attentat die Lebensumstände seines späteren Mordopfers ausgespäht haben. Ausschlaggebend für die Tat sei die von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung von Stephan E., erklärte die Bundesanwaltschaft.

Der Mitangeklagte Markus H. habe mit Stephan E. Schießübungen im Wald und in Schützenvereinen durchgeführt und dadurch den Mordanschlag gefördert. Zwar sei er nicht in die konkreten Pläne eingeweiht gewesen. Er habe es jedoch spätestens ab Juli 2016 für möglich gehalten, dass Stephan E. aus seiner rechtsextremistischen Weltanschauung heraus einen politischen Entscheidungsträger töten würde. Das habe der Mitangeklagte billigend in Kauf genommen.

Weiterhin wird Stephan E. Mordversuch an dem irakischen Asylbewerber Ahmad E. vorgeworfen. Er habe sich dem irakischen Flüchtling am Abend des 6. Januar 2016 von hinten mit dem Fahrrad genähert und ihm mit einem Messer in den Rücken gestochen. Das Opfer musste in der Intensivmedizin behandelt werden.

Stephan E. wurde am 15. Juni 2019 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Markus H. war am 26. Juni 2019 festgenommen worden und sitzt ebenfalls in Untersuchungshaft.

(lin/rtr)

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