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Wartezeitquote für Medizinstudium wird abgeschafft

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15 Wartesemester helfen nicht mehr – Wartezeitquote fürs Medizinstudium soll wegfallen

15.06.2018, 13:0415.06.2018, 14:31
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Warten, warten, warten, und zwar jahrelang. So versuchten Abiturienten ohne Einserschnitt bisher, doch noch einen Platz für's Medizinstudium zu bekommen. Für sie gibt es zurzeit eine Wartezeitquote, über die 20 Prozent der Plätze vergeben wurden.

Diese Quote soll nun abgeschafft werden. Das sehen die Eckpunkte für ein neues Zulassungsverfahren zum Medizinstudium vor, auf die sich die Kultusminister der Bundesländer am Freitag geeinigt haben.

Entspannt ungemein, ändert aber nichts mehr an deinen schlechten Abi-Noten:

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Bild: tenor

Das bedeutet für künftige Medizinstudenten folgendes:

  • Nach einem festen Schlüssel gehen 20 Prozent der insgesamt rund 11.000 Studienplätze in der Humanmedizin an die Bewerber mit den besten Abiturnoten. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Auf einen dieser Plätzer können nur Einserabiturienten hoffen.
  • Weitere 20 Prozent werden bisher über die Wartezeit nach dem Abitur vergeben. Das entfällt künftig.
  • Die restlichen 60 Prozent der Studenten werden bislang nach unterschiedlichen Kriterien von den Hochschulen selbst ausgesucht. Die Abiturnote bleibt aber auch dabei immer maßgeblich.

Dieses Auswahlverfahren der Hochschulen soll auch im neu zu schließenden Staatsvertrag nicht grundsätzlich geändert werden. Neu ist aber, dass neben der Abiturnote mindestens zwei weitere Kriterien bei der Auswahl der Bewerber eine Rolle spielen müssen. Eine Entscheidung dazu wollen die Kultusminister noch in diesem Jahr treffen.

Konkret bedeutet das: Wer heute mit dem Gedanken spielt, in den nächsten Jahren Medizin zu studieren, muss die nächsten Monate in Ungewissheit leben.

Manche Langzeitwartenden könnten trotzdem Glück haben

Um den Langzeitwartenden Rechnung zu tragen, soll geprüft werden, ob die in der Wartezeit erworbenen Qualifikationen in anderen Quoten berücksichtigt werden können. Nach Angaben von Hamburgs Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) sollen mit einer sogenannten Talentquote Faktoren wie die besondere Eignung berücksichtigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember die derzeitigen Regelungen in seinem Numerus-Clausus-Urteil zum Teil als verfassungswidrig eingestuft. Darum muss nun eine Änderung her.

(fh/afp)

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