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BGH-Urteil: VW muss klagenden Diesel-Käufern Schadenersatz zahlen

Lafayette - Circa June 2017: Volkswagen Cars and SUV Dealership. VW is Among the World's Largest Car Manufacturers XIII
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs gibt VW-Kunden Hoffnung.Bild: getty / iStock Editorial / jetcityimage
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BGH-Urteil: VW muss klagenden Diesel-Käufern Schadenersatz zahlen

25.05.2020, 11:0625.05.2020, 11:23
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Für Zehntausende Diesel-Fahrer ist der Weg für Schadenersatz von Volkswagen frei.

  • In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können.
  • Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

So kam es zum BGH-Urteil

Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.

Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxid-Emissionen des Motorentyps EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Verantwortlich war eine Software, die die volle Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktivierte.

Viele weitere Entscheidungen könnten noch folgen

Nach VW-Angaben sind bundesweit noch rund 60.000 Verfahren anhängig, also nicht rechtskräftig entschieden oder per Vergleich beendet. Das BGH-Urteil ist für viele dieser Fälle eine wichtige Weichenstellung. Trotzdem sind immer noch viele Rechtsfragen ungeklärt.

Die Karlsruher Richter haben für Juli bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen angesetzt, weitere sollen folgen.

Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240.000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr.

(ll/dpa)

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