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BGH-Urteil: Eltern dürfen auf das Facebook-Konto ihrer toten Tochter zugreifen

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BGH-Urteil: Eltern dürfen auf das Facebook-Konto ihrer toten Tochter zugreifen

12.07.2018, 11:0712.07.2018, 12:10
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Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens als Erben Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Nutzerkonto der Tochter gewähren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in letzter Instanz entschieden.

  • Auch Briefe und Tagebücher gingen an die Erben über, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung.
  • Weiter hieß es, dass kein Grund bestehe, digitale Inhalte anders zu behandeln. Die Tochter habe mit Facebook einen Nutzungsvertrag geschlossen, und die Eltern seien als Erben in diesen Vertrag eingetreten.

Auch die watson-Redaktion hat das Thema beschäftigt – das ist die Sicht unserer Kollegin:

Die Richter hoben ein Urteil des Berliner Kammergerichts auf, das die Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte. Die Eltern erhoffen sich von den privaten Inhalten der Seite Aufschluss über die Todesumstände der 15-Jährigen.

Was war mit dem Mädchen passiert?
Die 15-Jährige war Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Bis heute ist unklar, ob es ein Suizid war oder ein Unglück. Von den privaten Inhalten der Facebook-Seite erhoffen sich die Eltern neue Hinweise. Auch mit Passwort können sie sich aber nicht anmelden, denn Facebook hat das Profil im sogenannten Gedenkzustand eingefroren.

Facebook hatte die Seite nach dem Tod des Mädchens im sogenannten Gedenkzustand eingefroren. Die Eltern konnten sich deshalb auch mit Passwort nicht mehr anmelden. Der US-Konzern wollte die Konto-Inhalte nicht freigeben, weil die Freunde des Mädchens darauf vertraut hätten, dass die ausgetauschten Nachrichten privat blieben

So hat sich ein watson-Kollege mit seinem digitalen Tod beschäftigt:

(pbl/dpa)