Wer raubkopierte Filme auf YouTube einstellt, riskiert Schadenersatz-Forderungen - der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (9.00 Uhr), mit welchen Auskünften die Internet-Plattform bei der Suche nach den Verantwortlichen helfen muss.
Der Filmverleiher Constantin will deshalb die E-Mail-Adressen und Telefonnummern dreier Nutzer sowie die verwendeten IP-Adressen wissen. Umstritten ist, ob das durch die Formulierung im Gesetz gedeckt ist.
In der Verhandlung im November hatten die Richter angedeutet, dass mit einer Anschrift heutzutage wohl auch die E-Mail-Adresse gemeint sein dürfte. Bei den anderen Daten schienen sie eher skeptisch.
(pb/dpa)