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Artikel 13: 5 Fragen und Antworten zur EU-Urheberrechtsreform

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Bild: internet/getty/montage: watson
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Wie geht's mit Artikel 13 weiter? Wir beantworten die 5 wichtigsten Fragen

26.03.2019, 16:2827.03.2019, 15:09
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Für viele ist es der GAU, für andere ein Sieg über die Dominanz von Facebook und Co. Das EU-Parlament hat der umstrittenen Urheberrechtsreform zugestimmt. Artikel 13 soll kommen. Doch was bedeutet das eigentlich konkret?

5 Fragen und Antworten:

Warum die ganze Aufregung?

Für besonders laute Kritik an der Urheberrechtsreform sorgt der Artikel 13, vor wenigen Tagen in Artikel 17 umbenannt. Der sieht vor, dass Plattformen wie etwa YouTube oder Facebook den Upload von urheberrechtlich geschütztem Material verhindern sollen – sofern sie keine Lizenzen daran haben.

Die Befürworter der Reform wollen damit eine faire Vergütung für Künstler und Autoren erzwingen, deren Werke dort hochgeladen werden. Kritiker und Experten wenden jedoch ein, dass sich die Vorgabe nur durch Uploadfilter einhalten lässt. Das sind Computerprogramme, die Fotos oder Videos direkt beim Upload auf urheberrechtlich geschütztes Material hin scannen und den Upload im Zweifelsfall stoppen.

Solche Filterprogramme sind jedoch fehleranfällig und haben zum Beispiel Probleme damit, erlaubte Zitate, Remixe oder Satire zu erkennen. Kritiker befürchten, dass durch diese Filter eine Zensur-Infrastruktur geschaffen wird, die die Meinungsfreiheit im Internet beschneiden könnte.

Was bedeutet das jetzt für mich?

Momentan erstmal noch nichts. Außer vielleicht einen Schock über den Umgang einiger EU-Politiker mit abweichenden Meinungen ihres Wahlvolks. Ob die Reform nach der Parlamentsentscheidung genau in ihrer jetzigen Form umgesetzt wird und wie die endgültigen Auswirkungen aussehen werden, ist noch immer nicht ganz klar.

Wie geht es in der EU nun weiter?

Die Version der Urheberrechtsreform, über die am Dienstag abgestimmt wurde, ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen einzelnen Vertretern des EU-Parlaments, der europäischen Kommission und des europäischen Rats. Nach dem Parlament muss nun auch der Rat noch einmal über die Reform abstimmen.

Das geschieht voraussichtlich am 9. April. Bis dahin ist die Reform – und damit auch Artikel 13 – noch nicht beschlossene Sache. Die Staats- und Regierungschefs können sie noch stoppen. Die Piraten-Politikerin Julia Reda ruft deshalb die Bundesregierung dazu auf, ihre Zustimmung im europäischen Rat zurückzuziehen.

Was plant die deutsche Politik?

In einem ist sich die deutsche Politik relativ einig, falls man ihren öffentlichen Äußerungen glaubt: Spätestens seit den Protesten der vergangenen Monate will niemand mehr für Uploadfilter sein.

Nach der Abstimmung schrieb CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak am Dienstag auf Twitter: "Nun geht es um die nationale Umsetzung." Die CDU habe hier gute Vorschläge gemacht: "Urheber schützen, Nutzer & Meinungsfreiheit stärken, Plattformen verpflichten – und das ohne #Uploadfilter."

Nach dem maßgeblich von Ziemiak mitorganisierten CDU-Vorschlag zur Umsetzung der Reform in Deutschland soll als Grundsatz die Regel gelten: "Bezahlen statt Blocken." Demnach sollen zunächst grundsätzlich alle Inhalte hochgeladen werden können.

Unterhalb einer zeitlichen Grenze sollen Uploads von Lizenzgebühren frei sein. Darüber hinaus soll die jeweilige Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke, die einen digitalen Fingerabdruck – eine Kennzeichnung des Urhebers – besitzen, Lizenzen erwerben.

Ob das möglich ist, steht jedoch auf einem anderen Blatt: Nicht alle Urheber sind Mitglieder der Verwertungsgesellschaften. Wie eine konkrete Umsetzung der Vorgaben aus Artikel 13/17 aussehen könnte, ist deshalb noch unklar.

Wer hat eigentlich für die Reform gestimmt?

348 Parlamentarier haben für und 274 gegen die Urheberrechtsrichtlinie gestimmt. 36 haben sich enthalten. Besonders die Gegner der Reform veröffentlichen das detailliert Abstimmungsergebnis nun online. Julia Reda hat ein PDF des Parlaments veröffentlicht, aus dem die Abstimmungs-Verhalten aller EU-Parlamentarier hervorgehen.

(fh/dpa)

Endlich mal verständlich erklärt: Artikel 13
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