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"Unternehmen dürfen nicht allein gelassen werden": Anwältin zu Homeoffice-Pflicht

Die Arbeit im Homeoffice kann sehr anstrengend sein, verpflichtend ist die allerdings noch nicht.
Die Arbeit im Homeoffice kann sehr anstrengend sein, verpflichtend ist die allerdings noch nicht. Bild: Tetra images RF / Jamie Grill
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Trotz Pandemie ins Büro: Anwältin erklärt, warum es so schwer ist, eine Homeoffice-Pflicht durchzusetzen

14.01.2021, 10:17
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Das Frühstückscafé, der Lieblings-Klamottenladen, der Frisör um die Ecke: Sie alle mussten schließen, als Anfang November der zweite Lockdown in Deutschland verordnet wurde. Wie lange er noch andauern wird, ist ungewiss – zuletzt haben Bund und Länder die Maßnahmen gegen das Coronavirus bis mindestens Ende Januar verlängert. Bundeskanzlerin Angela Merkel rechnet sogar mit einem Lockdown bis Ostern, wie sie laut einem "Bild"-Bericht sagte.

Während große Teile des Landes still stehen, sind die Büros noch geöffnet – häufig auch, obwohl die Arbeitnehmer die Möglichkeit hätten, ins Homeoffice zu gehen. So könnte das Infektionsrisiko auf dem Arbeitsweg und im Office selbst eingeschränkt werden.

Bislang gibt es keine Homeoffice-Pflicht

Bisher galt lediglich die eindringliche Bitte, den Büro-Job in die eigenen vier Wände zu verlegen. Jedoch sind die Unternehmen nicht verpflichtet, die Arbeitnehmer ins Homeoffice zu schicken. Vonseiten der Politik regen sich mittlerweile kritische Stimmen zur Präsenzkultur der Arbeitgeber, so sagte SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland": "Wenn wir das Coronavirus mit dem harten Lockdown im Januar in den Griff kriegen wollen, müssen wir auch die Kontakte in den Büros einschränken. Daran führt kein Weg vorbei."

Wenn die Appelle nicht ausreichen und sich das Virus weiter ausbreitet, kann das am Ende noch härtere Maßnahmen bedeuten, so Klingbeil. Auch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) forderte Arbeitgeber dazu auf, vermehrt Heimarbeit möglich zu machen.

Diskutiert wird die Homeoffice-Pflicht am Donnerstag im Bundestag. Eine gesetzliche Homeoffice-Pflicht umzusetzen, ist allerdings extrem schwierig. Woran das liegt – darüber hat watson mit Kaja Keller gesprochen. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte.

"Viele Unternehmen sind bislang faktisch nicht in der Lage, eine Homeoffice-Möglichkeit für alle Mitarbeiter zu schaffen, es fehlt die notwendige flächendeckende Ausstattung."

watson: Im Gegensatz zu Gaststätten, Fitnessstudios oder kulturellen Einrichtungen müssen Büros derzeit nicht schließen. Vonseiten der Bundesregierung gibt es bislang nur die dringende Bitte, die Arbeit ins Homeoffice zu verlagern, jedoch keine Pflicht. Warum ist das so?

Kaja Keller: Eine Homeoffice-Pflicht kann durch nur eine gesetzliche Regelung eingeführt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im November einen überarbeiteten Gesetzesentwurf des Mobile-Arbeit-Gesetzes veröffentlicht. Bislang wurde das Gesetz nicht beschlossen und ist durchaus umstritten. Auch sind viele Unternehmen bislang faktisch nicht in der Lage, eine Homeoffice-Möglichkeit für alle Mitarbeiter zu schaffen, es fehlt die notwendige flächendeckende Ausstattung. Außerdem können nicht alle Büros auf eine Präsenzarbeit verzichten.

Warum ist es so schwierig, eine Homeoffice-Pflicht einzuführen?

Bei einer Homeoffice-Pflicht sollen durch eine gesetzliche Regelung vorrangig die Rechte des Arbeitnehmers gestärkt werden. Gleichzeitig müssen aber auch die Arbeitgeberinteressen ausreichend berücksichtigt werden. Diese Positionen miteinander zu vereinbaren, kann zu einer durchaus langwierigen Angelegenheit werden. Es gibt viele problematische Einzelfragen, beispielsweise die Übernahme von Kosten der Ausstattung. Auch Fragen zum Arbeitsschutz müssen zuvor geklärt werden, damit sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer mit der praktischen Umsetzung nicht allein gelassen werden und die Regelungen mit bereits geltenden Gesetzen übereinstimmen.

Wie könnte sie dennoch umgesetzt werden?

Eine Homeoffice-Pflicht, die eine starre Anzahl an Arbeitstagen enthält, wird vermutlich schwer umsetzbar sein – und auch nicht den Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gerecht werden. Eine gesetzliche Regelung, in der beide Positionen durch einen Kompromiss berücksichtigt werden, hat da mehr Potenzial. Das Gesetz könnte einen gewissen Rahmen, bestimmte Kriterien und die gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten festlegen, dabei aber die individuelle Ausgestaltung den Vertragsparteien überlassen. So ist es übrigens auch schon in den Regelungen zur Teilzeit vorgesehen.

"Es sollte vorab zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geklärt werden, welche Art des Arbeitens vereinbart wird. Denn davon ist abhängig, was der Arbeitgeber ermöglichen muss."

Sollte die Pflicht eingeführt werden: Was ist, wenn ich keine Möglichkeiten habe, zu Hause meinen Arbeitsplatz einzurichten – zum Beispiel aus Platzmangel oder wegen mangelnder technischer Ausstattung?

Die Pflicht des Arbeitgebers, die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen (zum Beispiel Arbeitslaptop, Arbeitshandy), gilt erst einmal auch für Tätigkeiten im Homeoffice. Schon in der Arbeitsstättenverordnung finden sich Vorschriften, wie der Arbeitsplatz zum Beispiel bei sogenannter Telearbeit gestaltet werden muss. Allerdings stellt nicht jede Arbeit zu Hause Homeoffice dar. Auch Mobile Working ist eine mögliche Arbeitsform. Daher sollte vorab zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geklärt werden, welche Art des Arbeitens vereinbart wird. Denn davon ist abhängig, was der Arbeitgeber ermöglichen muss.

Was, wenn ich gar nicht zu Hause arbeiten möchte? Kann ich als Arbeitnehmer rechtlich gegen eine Homeoffice-Pflicht vorgehen?

Sollte der Arbeitgeber einseitig Homeoffice angeordnet haben, hat man selbstverständlich die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung. Das ist immer eine Frage des Einzelfalls. Dabei sind zum Beispiel die Umstände und die angeordnete Dauer, im Homeoffice zu arbeiten, von Bedeutung.

"Zum aktuellen Zeitpunkt haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice."

Kann ich als Arbeitnehmer nach aktuellem Stand darauf bestehen, im Homeoffice zu arbeiten? Und wenn ja, wie?

Zum aktuellen Zeitpunkt haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Die Empfehlung der Bundesregierung ist bisher genau das – eine unverbindliche Empfehlung. Ein Anspruch auf Homeoffice kann sich aktuell nur aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus einem Tarifvertrag ergeben. Wenn eine solche Regelung im Betrieb nicht getroffen wurde, gilt es, gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zu treffen. Durch den neuen Gesetzesentwurf sollen gerade die Rechte des Arbeitnehmers gestärkt werden. Wann und in welcher Form das Gesetz verabschiedet wird, ist aber noch nicht absehbar.

Darf mein Arbeitgeber mir Homeoffice verweigern, selbst wenn ich die Möglichkeit hätte, von zu Hause aus zu arbeiten?

Auch hier gilt: Sollte eine Regelung zu Homeoffice zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart worden sein oder lässt sich eine solche in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag finden, gilt diese vorrangig. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet, eine Möglichkeit für Homeoffice zu anzubieten, selbst wenn die Voraussetzungen in dem Unternehmen vorliegen würden. Natürlich darf der Arbeitgeber Ihnen die Möglichkeit nicht willkürlich verweigern, wenn alle anderen Kollegen ins Homeoffice dürfen.

"Die Möglichkeit, als Unternehmen Homeoffice anzubieten, müsste attraktiver gemacht werden."

Welche Sorgen gibt es aus Arbeitnehmer-Sicht, wenn Homeoffice in Zukunft möglicherweise verpflichtend wird?

Zum einen kann die Angst bestehen, dass die sozialen Kontakte unter einer Arbeit im Homeoffice leiden. Natürlich gibt es auch im Homeoffice Videomeetings und Telefonate, für viele ist das jedoch nicht gleichwertig mit dem Austausch unter Kollegen im Büro. Zudem wird oft als Sorge angebracht, dass das Privatleben, Kinderbetreuung und Arbeit durch die fehlende räumliche Trennung vermischt werden. Das ist auch aus arbeitsrechtlicher Sicht zum Beispiel für die Ruhezeiten bedenklich. Feste Rituale, konkrete Regelungen und Anweisungen des Arbeitgebers können dem entgegenwirken. Auch Mehrkosten (zum Beispiel für Strom) können den Arbeitnehmer belasten. Hier hat ebenfalls der Gesetzgeber die Pflicht, für Klarheit zu sorgen.

Was müsste passieren, damit mehr Unternehmen auf Homeoffice umstellen, sollte keine Verpflichtung eingeführt werden?

Die Möglichkeit, als Unternehmen Homeoffice anzubieten, müsste attraktiver gemacht werden. Dazu gehört auch, dass genaue Regelungen, zum Beispiel über die Kostentragung durch den Arbeitgeber, vom Gesetzgeber geregelt werden müssten. Die Unternehmen dürfen mit den Problemen, die im Homeoffice aufkommen, nicht allein gelassen werden. Einzelne Rechtsfragen müssen sicher geklärt werden. Die vergangenen Monate haben vielen Arbeitgebern gezeigt, dass mobiles Arbeiten funktionieren kann. Ob das allerdings nur aus der Not heraus so gesehen wird, bleibt abzuwarten.

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