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Abschlussprüfungen sollen auch 2021 stattfinden – gleichwertiges Abi als Ziel

ARCHIV - 19.10.2020, Hamburg: Sch
Trotz langem Lockdown: Auch 2021 sollen Abschlussprüfungen stattfinden.Bild: dpa / Daniel Bockwoldt
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Abschlussprüfungen sollen auch im Corona-Jahr stattfinden – gleichwertiges Abi als Ziel

21.01.2021, 22:59
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Die Abschlussprüfungen an Schulen und Berufsschulen sollen nach derzeitigen Plänen der Kultusminister der Länder auch in diesem Corona-Schuljahr wie geplant stattfinden. Zudem sollen alle Abschlüsse in den Ländern gegenseitig anerkannt und als gleichwertig mit denen anderer Jahrgänge eingestuft werden. Darauf haben sich die Ministerinnen und Minister am Donnerstag in einer Schaltkonferenz verständigt. Auch beim Thema "Sitzenbleiben" gibt es eine gemeinsame Empfehlung.

"Die Kultusministerkonferenz bekräftigt, dass die Abiturprüfungen auch im Jahr 2021 stattfinden", heißt es in dem gemeinsamen Beschluss. Dafür solle auch der gemeinsame Abituraufgabenpool genutzt werden, "wenn dem nicht zwingende Gründe entgegenstehen". Die Länder sagen außerdem zu, sicherzustellen, dass die Abschlüsse im Sekundarbereich eins, also beispielsweise Haupt- und Realschulabschlüsse, erlangt werden können. Einschränkend heißt es hier: "in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen" und "unter Wahrung der regulären Standards und Beachtung der landeseigenen Regelungen". Zu Berufsabschlüssen heißt es: "An Berufsschulen sind Prüfungen durchzuführen, soweit es das Infektionsgeschehen zulässt."

Das Ziel: "Keine Nachteile für weitere Bildungsbiografie"

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) und brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) sagte zu den getroffenen Verabredungen: "Unser heutiger Beschluss ist von dem Leitgedanken getragen, dass Schülerinnen und Schülern in diesem von der Pandemie geprägten Schuljahr keine Nachteile für ihre weitere Bildungsbiografie entstehen dürfen."

Insgesamt sind sich die Minister einig, dass Prüfungen auch in geschlossenen Schulen stattfinden können, "sofern es keine entgegenstehenden Landesregelungen gibt". Auch im vergangenen Frühjahr fanden bei geschlossenen Schulen Prüfungen statt. Mündliche Prüfungen sollen im Ausnahmefall diesmal auch über Video möglich sein.

Freiwilliges Wiederholen ohne Nachteile

Aufgegriffen wird in dem KMK-Beschluss auch die Debatte über das "Sitzenbleiben". Der Deutsche Lehrerverband hatte mehrfach gefordert, lernschwachen Schülern eine freiwillige Wiederholung des Schuljahres anzubieten, ohne das als "Sitzenbleiben" zu werten. In der KMK-Vereinbarung heißt es nun, dass die Länder Schülern die Möglichkeit eröffnen könnten, das Schuljahr zu wiederholen, ohne dass dies auf die Verweildauer angerechnet werde - "insbesondere in der gymnasialen Oberstufe".

Das freiwillige Wiederholen eines Schuljahres ist auch heute schon möglich. Mancherorts wird es allerdings als "Sitzenbleiben" gewertet. Das bedeutet, dass ein Schüler unter Umständen die Schule verlassen muss, wenn er freiwillig wiederholt und seine Leistungen am Ende des Wiederholungsjahres nicht für eine Versetzung reichen.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Verabredung der Kultusminister um einen rechtlich nicht bindenden gemeinsamen Rahmen. Die Bundesländer sind für Schulpolitik selbst verantwortlich und entscheiden am Ende selbstständig, wie genau sie in der Pandemie weiter vorgehen.

Spielräume bei Prüfungsterminen oder Klassenarbeiten

Um die Bildungsrückstände halbwegs aufzufangen, die durch die aktuelle Situation entstehen, erwähnen die Kultusminister zudem verschiedene Maßnahmen, die zum Teil in ihren Ländern auch schon umgesetzt werden. Dazu gehören die Verschiebung von Prüfungsterminen oder weniger Klassenarbeiten und Klausuren, um Lernzeit zu gewinnen und mehr Eigenständigkeit der Schulen bei der Auswahl von Prüfungsaufgaben.

Von Bildungsgewerkschaften wurde die Vereinbarung begrüßt. Die Regelungen zu den Abschlussprüfungen seien überfällig gewesen, sagte der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Udo Beckmann. Sie sei zufrieden, dass der Druck, den man bei dem Thema gemacht habe, nun bei der KMK zu dieser Vereinbarung geführt habe, sagte die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Marlis Tepe, der Deutschen Presse-Agentur.

Tepe begrüßte, dass Spielräume etwa bei Prüfungsterminen oder Klassenarbeiten eingeräumt würden, betonte aber auch, dass die Vereinbarung keine endgültige Sicherheit geben könne: "Es kann sein, dass weiter nachgesteuert werden muss, wenn die Infektionszahlen durch die befürchtete Virusmutation wieder stark ansteigen. Wir fahren weiter nur auf Sicht." Die GEW-Chefin forderte, dass besonders Fördermöglichkeiten für benachteilgte Schüler in den Blick genommen werden müssten.

(hau/dpa)

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