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Handy kaputt? Bald kannst du es einfach im Supermarkt entsorgen

Mosta / Malta - May 11, 2019: Broken mobile digital devices in a bin to be recycled
Eigentlich sollen in der EU 65 Prozent der alten Elektrogeräte zurückgegeben werden. Deutschland ist davon bislang aber weit entfernt.Bild: iStock Editorial / Tennessee Witney
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Recycling von Elektroschrott: Supermärkte müssen künftig alte Handys und Laptops annehmen

18.12.2020, 10:53
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Wenn das Handy kaputtgeht, ist das schon ärgerlich. Über Jahre angesammelte Handynummern sind für immer verloren, von den Schnappschüssen aus dem letzten Urlaub ganz zu schweigen. Noch frustrierender wird es, wenn das leblose Smartphone noch wochen- oder monatelang in der Wohnung herumliegt und dich tagtäglich an den tragischen Verlust erinnert – weil du einfach nicht weißt, wohin damit. Die Entsorgung im Hausmüll ist schließlich verboten, und der Wertstoffhof selten in der Nachbarschaft.

Ab 2022 soll aber alles einfacher werden: Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys dürfen dann auch in Discountern und Supermärkten abgeben werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat das Bundeskabinett beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die Märkte selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen. "Damit wird es deutlich leichter, im Alltag kleinere Elektro-Altgeräte zurückzubringen", sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD).

Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimeter soll das Recht auf Rückgabe nicht davon abhängen, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Die Geschäfte müssen den ausgedienten Taschenrechner oder die Powerbank auf jeden Fall annehmen – auch, wenn sie anderswo gekauft wurden. Für größere Geräte soll gelten, dass Kunden sich ein neues kaufen müssen, um das alte abzugeben – etwa, wenn ein Supermarkt im Rahmen einer Aktion Fernseher anbietet.

Auch auf Online-Händler kommen neue Pflichten zu: "Da müssen die Händler künftig Elektroaltgeräte kostenlos unkompliziert zurücknehmen und recyceln", sagte Schulze. "Künftig dürfen große Händler, ob online oder offline, Elektrogeräte nicht mehr verkaufen, wenn sie sie nicht auch zurücknehmen." Online-Marktplätze sollen zudem prüfen, ob die bei ihnen vertretenen Anbieter sich auch am Recycling-System beteiligen.

Hausmüll wird nicht kontrolliert

Hintergrund ist, dass in Deutschland bisher weniger alte Elektrogeräte eingesammelt werden als eigentlich von der EU vorgeschrieben. 2018 waren es 43,1 Prozent bezogen auf die verkauften Geräte der drei Vorjahre, die Quote lag aber bei 45 Prozent. Seit 2019 liegt sie sogar bei 65 Prozent, offizielle Zahlen zur Sammlung gibt es noch nicht.

Eigentlich sind Bürger verpflichtet, ihren Müll zu trennen – dazu gehört auch, dass Elektroschrott weder in den Restmüll noch in die gelbe Tonne oder den gelben Sack gehört. Allerdings kontrolliert niemand den Hausmüll, es droht keine Strafe. Dabei könnten die Rohstoffe aus den Elektrogeräten oft noch weiterverwendet werden.

Vor dem Hintergrund strengerer Sammelpflichten waren ab Sommer 2016 der stationäre und der Online-Handel bereits stärker in die Pflicht genommen worden, Elektroschrott zurückzunehmen, um Verbrauchern den Weg zum Wertstoffhof zu ersparen. Bisher gilt die Rücknahme-Pflicht für Geschäfte aber nur, wenn sie eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern haben, im Online-Handel gelten Lager- und Versandflächen.

Eine Sprecherin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) sagte, für die Verbraucher sei nach wie vor der kommunale Wertstoffhof "die erste Adresse", wenn es um die Entsorgung gehe. Für gute Sammelergebnisse sei daher entscheidend, "die kommunalen Sammelstrukturen zu stärken" – etwa über eine Mitfinanzierung der Wertstoffhöfe "insbesondere durch den Onlinehandel".

(ftk/dpa)

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