Einen Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft und hin zu mehr Nachhaltigkeit – das soll die bessere Reparierbarkeit von Elektrogeräten ermöglichen. Ab dem 1. März müssen Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher und weitere Geräte deshalb strengere Anforderungen erfüllen.
Zum einen müssen die Hersteller Ersatzteile länger vorhalten – zum Beispiel sieben Jahre bei Kühlgeräten und zehn Jahre bei Waschmaschinen, wie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) erklärt. Außerdem müssen die Produkte so gestaltet werden, dass Komponenten mit herkömmlichen Werkzeugen "zerstörungsfrei" auseinandergebaut werden können, betont das Bundesumweltministerium. Reparaturinformationen müssen die Hersteller ebenfalls mitliefern.
Die Änderungen gehen auf die Ökodesign-Regeln der EU zurück. Das Verbraucherzentrum kritisiert allerdings, dass ressourcenintensive Geräte wie Smartphones, Tablets oder PCs momentan noch nicht in die Regelungen eingeschlossen sind. Bis Ende 2021 plant die EU-Kommission aber weitere Vorschriften, dann sollen laut EVZ auch Smartphones und Ladekabel umfasst sein.
Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) schwebt sogar eine Erweiterung der Ökodesign-Regeln um eine "Herstellergarantieaussagepflicht" zur Lebensdauer ihres Produktes vor – "so würde ein Wettbewerb darum entstehen, wer das langlebigere Produkt entwickelt", argumentiert sie.
(ftk/afp)