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Vattenfall darf neu verhandeln: Gericht kippt Ausgleichsregelung zum Atomausstieg

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Spätestens Ende 2022 ist Schluss mit der Atomkraft in Deutschland. Die Kraftwerksbetreiber bekommen dafür Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe.Bild: imago stock&people / Panthermedia
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Gericht gibt Vattenfall recht: Ausgleichszahlung für Atomausstieg muss neu geregelt werden

12.11.2020, 11:1312.11.2020, 16:28
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Der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima muss noch einmal komplett neu geregelt werden. Die Gesetzesänderung von 2018 sei unzureichend und außerdem wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall. Der Gesetzgeber ist damit "weiterhin zur alsbaldigen Neuregelung verpflichtet", teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit.

Wegen des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima hatte die Bundesregierung 2011 für die 17 deutschen Kernkraftwerke eine nur wenige Monate zuvor beschlossene Laufzeit-Verlängerung zurückgenommen. Bis spätestens Ende 2022 müssen alle Meiler zu festen Terminen vom Netz gegangen sein. Dann ist Schluss mit der Atomkraft.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall geurteilt, dass die Gesetzesnovelle, die diese Kehrtwende besiegelte, zwar im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar war. Den Energiekonzernen steht für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Produktionsrechte aber ein angemessener Ausgleich zu.

Ausgleichszahlung in Millionenhöhe

Davon profitiert unter anderem Vattenfall. Der schwedische Konzern hatte wegen der 2011 festgelegten festen Abschalttermine keine Möglichkeit mehr, seinen beiden deutschen Kraftwerken Krümmel und Brunsbüttel ursprünglich einmal zugeteilte Strommengen noch konzernintern zu produzieren. Dafür soll der Konzern 2023 eine Ausgleichszahlung in Millionenhöhe verlangen können. Die genaue Summe wird sich laut Bundesumweltministerium erst dann bestimmen lassen.

Der Bundestag hatte 2018 die 16. Novelle des Atomgesetzes verabschiedet, in der es unter anderem heißt, dass die Betreiber sich zunächst ernsthaft um "eine Übertragung der Strommenge" auf andere Atomkraftwerke bemühen müssten, bevor sie Anspruch auf Kompensation hätten. Das Karlsruher Gericht hält das nun für "unzumutbar". Außerdem wurde das Inkrafttreten von der Zustimmung der EU-Kommission abhängig gemacht. Diese sei allerdings nie förmlich erteilt worden.

Kritik im Netz

Wegen des Atomausstiegs ist auch noch eine Klage von Vattenfall beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington anhängig. Hier geht es um Forderungen von mehreren Milliarden Euro wegen der dauerhaften Stilllegung von Krümmel und Brunsbüttel.

Auf Twitter wurde die Entscheidung aus Karlsruhe kritisiert. "Dass Vattenfall Recht bekommt, ist ein Witz. Die Allgemeinheit muss für den Atommüll und die Endlager Jahrtausende zahlen", twitterte etwa der Vorsitzende der Linken, Bernd Riexinger.

"Aber Konzerne, die den Müll verursachen und damit Abermilliarden verdienten, bekommen noch mehr Geld."
Bernd Riexinger auf Twitter

Olaf Bandt, der Vorsitzender des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sagte, die verfassungsrechtliche Legitimität des Atomausstiegs, die das Bundesverfassungsgericht bereits 2016 festgestellt hatte, bleibe von dem Urteil unbenommen. "In der noch ausstehenden Novelle müssen lediglich die Entschädigungsregelungen angepasst werden", so Bandt. "Die geforderte Neuregelung ist daher auch eine Chance, den Atomausstieg vorzuziehen und umgehend umzusetzen. Denn jeder Tag Atomstrom bedeutet ein immenses Sicherheitsrisiko für Mensch und Natur."

(ftk/dpa)

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