Jens, 52 Jahre alt, hat schon über 200 Bewerbungen geschrieben, seitdem er vor acht Monaten arbeitslos geworden ist. Die meisten Arbeitgeber haben sich nicht zurückgemeldet – gerade einmal eine Handvoll Absagen hat der ehemalige Lkw-Fahrer kassiert.
Eine Job-Absage hat es dann allerdings in sich: Jens kann laut des Absage-Briefs nicht eingestellt werden, weil er zu dick ist. Bitte?!
Jens ist Protagonist der Armutsshow "Hartz und herzlich": In der Sendung stellt RTL 2 Hartz-IV-Empfänger aus Pirmasens vor, die das Produktions-Team vier Monate lang in ihrem Alltag begleitet hat.
Zwischen all den Protagonisten, die in der Show vorgestellt werden, fällt Jens als besonders desillusioniert auf. Kein Wunder – schließlich gerät man nach über 200 verfassten Bewerbungen völlig verständlicherweise an seine Frustrationsgrenze.
Selbst als der Hartz-IV-Empfänger einen befristeten Job als Gabelstaplerfahrer findet, ereilt ihn gleich die nächste Hiobs-Botschaft: Schon nach acht Arbeitstagen trifft die Kündigung ein. Angeblich soll Jens zu langsam gearbeitet und zu wenig Erfahrung haben.
Mit steigendem Alter sinken laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit die Chancen auf eine erneute Beschäftigung: So lag 2017 der Anteil von Menschen ab 55 Jahren, die länger als ein Jahr arbeitslos waren, bei 48 Prozent. Bei den unter 25-Jährigen sind es gerade einmal zehn Prozent. Nun, und Jens ist der ersteren Gruppe mit seinen 52 Jahren nun einmal deutlich näher – Erfolg auf dem Arbeitsmarkt ist damit nicht vorprogrammiert.
Dennoch versucht er es weiter und bewirbt sich erneut – bis ihn schließlich eine Job-Absage mit völlig absurder Begründung erreicht.
In einer Szene der letzten Folge "Hartz und herzlich" am Dienstagabend liest Jens den Absage-Brief vor. Darin lautet es:
Jens wird also abgelehnt, weil er zu dick ist für die Stelle.
Was an dieser Stelle wie eine Farce anmutet, ist rechtlich übrigens nicht belangbar: Anscheinend gibt es kein Gesetz, dass einen Arbeitnehmer vor Diskriminierung aufgrund der Körperfülle schützt. Das Gleichstellungsgesetz greift in diesem Fall zumindest nicht.
Zudem wirkt es recht fadenscheinig, wenn die Begründung des potentiellen Arbeitgebers auf zu kleine Arbeitskleidung abzielt. Zu leicht drängt sich der Verdacht auf, dass die Absage möglicherweise aus anderen Gründen erteilt wurde.
Am Ende der Folge wirkt Jens eher demotiviert. Aufgeben wird er allerdings nicht: Er versucht weiterhin, eine neue Vollzeitstelle zu finden.
(ak)